Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Barbara Buchholz
Kurse:
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch über mein Online-Anmeldeformular. Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, die Sie nach der Anmeldung erhalten.
Für Kurse, die in der Hebammenpraxis Bauchgefühl in Hückelhoven stattfinden, erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Hebammenpraxis.
Warteliste
Wenn ein Kurs voll ist, können Sie sich auf meiner Warteliste eintragen. In diesem Fall
erhalten Sie keine Bestätigungs-Email, sondern eine Kenntnisnahme für Ihr Interesse an
einem Platz. Sobald ein Kursplatz frei wird, werden Sie von mir benachrichtigt. Haben Sie
noch Interesse, werden Sie in den Kurs aufgenommen und es erfolgt die reguläre Abwicklung.
Mindestteilnehmerzahl
Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl
von 6 Frauen, bzw. Paaren. Im Fall der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bin ich bemüht, Ihnen einen Ersatzkurs anzubieten.
Rücktritt
Eine Abmeldung ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach wird Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt, wenn der Kursplatz nicht durch eine andere
Teilnehmerin oder ein anderes Paar besetzt werden kann. Eine Ausnahme besteht bei Vorliegen eines medizinischen Grundes, welcher eine Teilnahme ausschließt. In diesem Fall ist mir ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als
wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, der in der Person des jeweils anderen
Vertragspartners liegt (§626 und §627 BGB).
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, Teilnehmer während des laufenden Kurses durch andere zu ersetzen.
Kostenübernahme/- erstattung
Bei gesetzlich versicherten Frauen werden die Kosten für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Teilnehmerin quittiert ihre Teilnahme zwecks Abrechnung mit der Kasse zeitnah bei jeder Kursstunde. Eine nachträgliche Quittierung ohne Teilnahme ist nicht rechtmäßig.
Nicht wahrgenommene Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Kosten dafür werden von der Teilnehmerin selbst getragen (à 10,-Euro/Kursstunde). Liegt ein medizinischer Grund vor, können Sie versuchen, sich die Fehlstunden mit einem ärztlichen Attest von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur 10 Stunden Rückbildungskurs und 14 Stunden Geburtsvorbereitung.
Wenn die Kursteilnehmerin einen zusätzlichen Rückbildungs- oder Geburtsvorbereitungskurs bei einer anderen Hebamme besucht, muss Sie die von der Krankenkasse nicht übernommenen Stunden selbst zahlen. Die Gebühren tragen in diesem Fall 10,-Euro/Kursstunde. Die Rechnung wird der Teilnehmerin per Mail oder per Post zugesendet.
Die Abrechnung der Gebühren für den Rückbildungskurs mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nur möglich, wenn die Geburt bei Kursende weniger als 9 Monate zurückliegt. Wenn die Geburt länger zurückliegt, bekommt die Kursteilnehmerin ebenfalls eine Privatrechnung.
Ist die Teilnehmerin privat versichert, richten sich die Gebühren nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Privatversicherte Frauen zahlen die Gebühren für den Kurs selbst und reichen die Rechnung eigenständig bei ihrer Krankenkasse ein.
Der Partnerbeitrag für Geburtsvorbereitungskurse muss privat bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn entrichtet werden. Manche Krankenkassen erstatten den Partnerbeitrag anteilig oder ganz. Sie erhalten von mir eine Rechnung über den Partnerbeitrag zwecks Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Bei anderen Kursen werden die Kosten in der Regel nicht von der Krankenkasse
übernommen.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Für alle weiteren Leistungen der Hebamme und Ernährungsberaterin/DGE Barbara Buchholz gilt ein gesonderter Behandlungsvertrag.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.