AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Barbara Buchholz

 

Kurse:

 

Anmeldung

 

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch über mein Online-Anmeldeformular. Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, die Sie nach der Anmeldung erhalten.

Für Kurse, die in der Hebammenpraxis Bauchgefühl in Hückelhoven stattfinden, erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Hebammenpraxis.

 

Warteliste

 

Wenn ein Kurs voll ist, können Sie sich auf meiner Warteliste eintragen. In diesem Fall

erhalten Sie keine Bestätigungs-Email, sondern eine Kenntnisnahme für Ihr Interesse an

einem Platz. Sobald ein Kursplatz frei wird, werden Sie von mir benachrichtigt. Haben Sie

noch Interesse, werden Sie in den Kurs aufgenommen und es erfolgt die reguläre Abwicklung.

 

Mindestteilnehmerzahl

 

Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl

von 6 Frauen, bzw. Paaren. Im Fall der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bin ich bemüht, Ihnen einen Ersatzkurs anzubieten.

 

Rücktritt

 

Eine Abmeldung ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach wird Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt, wenn der Kursplatz nicht durch eine andere

Teilnehmerin oder ein anderes Paar besetzt werden kann. Eine Ausnahme besteht bei Vorliegen eines medizinischen Grundes, welcher eine Teilnahme ausschließt. In diesem Fall ist mir ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

 

Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als

wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, der in der Person des jeweils anderen

Vertragspartners liegt (§626 und §627 BGB).

 

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, Teilnehmer während des laufenden Kurses durch andere zu ersetzen.

 

Kostenübernahme/- erstattung

 

Bei gesetzlich versicherten Frauen werden die Kosten für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Teilnehmerin quittiert ihre Teilnahme zwecks Abrechnung mit der Kasse zeitnah bei jeder Kursstunde. Eine nachträgliche Quittierung ohne Teilnahme ist nicht rechtmäßig.

 

Nicht wahrgenommene Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Kosten dafür werden von der Teilnehmerin selbst getragen (à 10,-Euro/Kursstunde). Liegt ein medizinischer Grund vor, können Sie versuchen, sich die Fehlstunden mit einem ärztlichen Attest von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur 10 Stunden Rückbildungskurs und 14 Stunden Geburtsvorbereitung.
Wenn die Kursteilnehmerin einen zusätzlichen Rückbildungs- oder Geburtsvorbereitungskurs bei einer anderen Hebamme besucht, muss Sie die von der Krankenkasse nicht übernommenen Stunden selbst zahlen. Die Gebühren tragen in diesem Fall 10,-Euro/Kursstunde. Die Rechnung wird der Teilnehmerin per Mail oder per Post zugesendet.


Die Abrechnung der Gebühren für den Rückbildungskurs mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nur möglich, wenn die Geburt bei Kursende weniger als 9 Monate zurückliegt. Wenn die Geburt länger zurückliegt, bekommt die Kursteilnehmerin ebenfalls eine Privatrechnung.

 

Ist die Teilnehmerin privat versichert, richten sich die Gebühren nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Privatversicherte Frauen zahlen die Gebühren für den Kurs selbst und reichen die Rechnung eigenständig bei ihrer Krankenkasse ein.

 

Der Partnerbeitrag für Geburtsvorbereitungskurse muss privat bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn entrichtet werden. Manche Krankenkassen erstatten den Partnerbeitrag anteilig oder ganz. Sie erhalten von mir eine Rechnung über den Partnerbeitrag zwecks Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

 

Bei anderen Kursen werden die Kosten in der Regel nicht von der Krankenkasse

übernommen.

 

Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

 

 

Für alle weiteren Leistungen der Hebamme und Ernährungsberaterin/DGE Barbara Buchholz gilt ein gesonderter Behandlungsvertrag.